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Kündigungsschutzklage gegen VW AG im Zusammenhang mit sog. Dieselaffäre

Anberaumung eines Kammertermins


Beim Arbeitsgericht Braunschweig hat am 10. September 2018 der Gütetermin in dem Kündigungsschutzverfahren einer Führungskraft im Management, der im Zusammenhang mit der sog. "Dieselaffäre" gekündigt wurde, stattgefunden.

Eine Verständigung der Parteien im Wege eines Vergleichs war im Gütetermin nicht möglich.

Der Vorsitzende Richter hat einen Kammertermin auf Montag, 18. Februar 2019 um 12 Uhr bestimmt.

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